Die Berliner Gnadenbrottiere

Die Berliner Geschäftsstelle des „Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.“ (bmt e.V.) betreibt zwar kein eigenes Tierheim, hilft jedoch bei in Not geratenen Tieren oder schlechter Haltung.
Auf dem Hof im niedersächsischen Thunpadel genießen insgesamt 15 Gnadenbrottiere des bmt e.V. ihr Leben. Der Hof wurde 1801 erbaut, 1971 von der Familie Lange gekauft und in den nächsten zehn Jahren weiter ausgebaut. Das erste Gnadenbrottier des bmt e.V kam 1982. Die beiden ersten Berliner Patentiere kamen 1996 und seitdem finanziert der bmt e.V. die Berlin die Kosten für zwei Ponys (Stoppelchen ist im November 2020 leider verstorben) – sie gehören also praktisch zur Berliner bmt-Familie. Im Jahr 2011 kamen Mary und Basti als weitere Berliner Gandenbrottiere hinzu. Auf dem Hof im niedersächsischen Wendland können sie sich am Rest ihres Lebens freuen.
Hier bekommen Sie weitere Infos, auch bzgl. der Möglichkeit einer Patenschaft für Schneewittchen und Mary und Basti.


Bündnis „Berlin gegen Tierversuche“ gegründet

Gemeinsam für ein wirksames, proaktives Verbandsklagerecht!

 

Die ehemailige Landestierschutzbeauftragte von Berlin, Diana Plange, hatte dazu aufgerufen, dass sich die verschiedenen Berliner Gruppen und Organisationen zusammenschließen und konkrete Aktionen zur Verbesserung der Situation von Tieren in Berlin einbringen, die dann im neu zu gründenden Tierschutzbeirat und der Berliner Verwaltung weiter verfolgt werden.

Die Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e.V. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. Berlin haben daher das Bündnis „Berlin gegen Tierversuche“ gebildet, um einen konkreten Beitrag zu leisten gegen die 99 Tierversuchslabore in Berlin, für ein tierversuchsfreies Studium in Berlin und für Aufklärung der Bevölkerung über den aktuellen Stand der Wissenschaft und über tierversuchsfreie Methoden. Als erste konkrete Forderung verlangt das Bündnis, dass im geplanten Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine die Möglichkeit vorgesehen wird, dass klageberechtigte Vereine auch schon gegen die Planung von Tierversuchen gerichtlich einschreiten können. Das Verbandsklagerecht ist ein wichtiges Versprechen des aktuellen Berliner Senats und wir fordern nachdrücklich, dass es auch proaktiv wirksam gegen die absehbare Quälerei von Tieren eingesetzt werden kann.

 

Gemeinsam will das Bündnis alle Kräfte gegen Tierversuche in Berlin und darüber hinaus bündeln: Denn Berlin ist eine der Hauptstädte tierversuchsbasierter Forschung, einer antiquierten Forschung, deren Aussagekraft seit langem widerlegt ist. So versagen 95% aller Medikamentenwirkstoffe, die im Tierversuch für sicher und wirksam befunden wurden, beim Menschen. Die großen Skandale wie bei Lipobay oder Vioxx sind nur die Spitze einer erfolglosen und unwissenschaftlichen Forschung, für die jedes Jahr mehr als 2,8 Millionen Tiere in Deutschland sterben. Der größte Teil davon übrigens in der Grundlagenforschung, bei der es vorrangig um die Befriedigung wissenschaftlicher Neugier geht. Anstatt weiterhin Millionen Tiere zu töten und Milliarden an Forschungsgeldern in Methoden zu stecken, die weder zu neuen Medikamenten führen noch diese sicherer machen, muss aus unserer Sicht endlich umgesteuert werden und eine innovative, auf den Menschen bezogene Forschung ohne Tierleid vorangetrieben werden.

 

Alle Gruppen und Vereine, die sich ebenfalls gegen Tierversuche einsetzen möchten, sind herzlich eingeladen, sich am Bündnis „Berlin gegen Tierversuche“ oder den Aktionen des Bündnisses zu beteiligen!

buendnis@berlin-gegen-tierversuche.de

 

BMT Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Seine historischen Wurzeln reichen bis 1922 zurück („Verein gegen die Vivisektion von Tieren“). Der Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V. wurde 1952 (neu) gegründet. Ziel unserer Arbeit ist es, Tieren eine Stimme zu geben und ihren Schutz in unserer Gesellschaft zu verbessern. Die Berliner Geschäftsstelle des bmt besteht seit 1959.
Ansprechpartner: Rolf Kohnen

 

Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e.V.
Entsetzt und empört darüber, was Tieren zum scheinbaren Wohle der Menschheit angetan wird, haben sich die Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e.V. 1978 gegründet, damals noch unter dem Namen Arbeitskreis gegen Tierversuche e.V.. Sie setzen sich aus ethischen und medizinischen Gründen gegen Tierversuche ein. Ziel ist die Abschaffung aller Tierversuche. Sie fordern stattdessen innovative, auf den Menschen bezogene, tierversuchsfreie Forschungsmethoden. Sie verfolgen eine Ethik, die durch Achtung und gewaltfreien Umgang allem Leben gegenüber geprägt ist.
Ansprechpartnerin: Anna Wagner


Für ein Wildtierverbot in Zirkussen

In Berlin gibt es mehrere Bezirke, in denen das zuständige Bezirksparlament ein Auftrittsverbote für Zirkusse mit Wildtieren beschlossen hat.

 

Der bmt e.V. Berlin hatte diesbzgl. im Herbst 2016 mehrere Fraktionen in den Bezirksparlamenten angeschrieben.

Ein entsprechendes Verbot auf Landesebene läßt noch auf sich warten, da der Bund erst handeln muß.

Jedoch ist es mit der Begründung der Gefahrenabwehr mögliche Auftritte zu reglementieren.
Das Land und die Bezirke müssen die landeseigenen und bezirkseigenen Flächen umwidmen, so daß kein Zirkus mehr auftreten kann.
Der bmt e.V. Berlin demonstriert mit anderen Tierschutzfreunden daher immer wieder bei Auftritten von Zirkussen.


Für ein Pferdekutschenverbot in Berlin

Berlin hat überarbeitete Pferdekutschleitlinien

 

Die überarbeiteten Pferdekutschenleilinien beinhalten gute Neuerungen, die das Leid der Pferde verringern, aber „das Ende der Pferdekutschen in Berlin bleibt das Ziel des Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. Geschäftsstelle Berlin“, so formuliert es Rolf Kohnen (Leiter der Berliner Geschäftsstelle des bmt). Weiterhin führt er aus: „Pferde sind Fluchttiere, die als Kutschpferde in der Stadt nichts zu suchen haben.“

 

Die überarbeiteten Berliner Pferdekutschenleitlinien gelten ab dem 13.05.19.

 

Folgende Neuerungen wurden u.a. erlassen:
- In Zukunft muss pro Kutsche stets ein/e pferdeerfahrene/r Beifahrer/in mitfahren. (Bisher genügte ein/e Fahrer/in.)

 

- Die max. Einsatzzeit eines Kutschpferdes beträgt neun Stunden. Diese neun Stunden beginnen mit dem Anspannen am Heimatort und enden mit dem Abspannen am Heimatort.
- Pausen, wie sie die Pferdekutschenbetreiber z. B. bisher am Brandenburger Tor gemacht haben, sind nicht mehr zulässig. (Bisher waren die Pausen dort eigentlich auch nicht zulässig, da dort ein eingeschränktes Halteverbot besteht. D. h., die Pferdekutschen dürfen dort nur max. drei Minuten Be- und Entladen. Jedoch haben die Ordnungskräfte bisher sehr wenig gegen längere Standzeiten unternommen. Nun sehen die Leitlinien vor: „Die Pausen sind unter einem überdachten Stand- oder Schattenplatz mit naturbelassenem, nicht befestigtem Boden und Anbindemöglichkeiten zu gewähren, dessen genaue Lage der zuständigen Behörde mitzuteilen ist.“)

 

- Von April bis September dürfen die Pferde bis max. 21.00 Uhr eingesetzt werden, von Oktober bis März bis max. 19.00 Uhr. (Bisher warteten die Pferdekutschenbetreiber gerade in den sehr späten Abendstunden der Sommermonate noch auf Kundschaft. Selbst in den Winterabendstunden waren die Pferdekutschen noch auf den Straßen, z. B. beim Festival of Lights.)

 

- Ab einer Lufttemperatur von 30 Grad muss der Betrieb sofort eingestellt werden.

 

- Den Pferden müssen außerhalb der Einsatzzeit täglich mindestens zwei Stunden selbstbestimmter Freilauf auf genügend großen Koppeln oder Paddocks mit natürlichem Boden gewährt werden. (Wie dies von Seiten der Pferdekutschenbetreiber realisiert werden wird, bleibt fraglich. Ebenso ist die Überwachung dieser Bestimmung eine Herausforderung für das Ordnungsamt.)

 

- Bei mehrfachen Verstößen gegen die Leilinien kann den Pferdekutschenbetreibern auch die Erlaubnis entzogen werden.

 

Die Einhaltung der Leitlinien muss zukünftig konsequent von den zuständigen Stellen kontrolliert werden! In der Vergangenheit wurden Ordnungswidrigkeiten der Pferdekutschenbetreiber bedauerlicherweise selten dokumentiert und abgestellt.

 

Die neuen Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe sind hier nachlesbar.

 

 

 

 

Gemeinsam mit der Initiatorin (Julia Maier) der online-Petition für eine "Pferdekutschenverbot in Berln" kämpft der bmt e.V. für ein entsprechendes Verbot. Inzwischen hat der zuständige Senator im Juli 2017 die Unterstützungsunterschriften der Petition angenommen (mehr als 100.000), aber das generelle Pferdekutschenverbot läßt auf sich warten. Mit einem ersten Schritt hatte der Bezirk Mitte den Pariser Platz am Brandenburger Tor für Pferdekutschen gesperrt. Ein Berliner Gericht hat dies jedoch rückgängig gemacht.

 

 

 

 

Eine Anfrage des Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. Berlin bei der zuständigen Polizeistelle und eine Anfrage des tierschutzpolitischen Sprechers der Bündnisgrünen im Berliner Ageordnetenhauses an den Senat brachte es ans Tageslicht.
Die Pferdekutschenbetreiber dürfen am Brandenburger Tor nur "be- und entladen", da dort ein eingeschränktes Halteverbot gilt.
Doch die Pferdekutschenbetreiber interessiert dies seit Jahren nicht - sie stehen dort und warten problemlos auf neue "Kunden". Leider interessiert dies auch nicht die zuständigen Behörden, denn ansonsten gäbe es die Pferdekutschen dort nicht mehr, da es ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung ist. ... weiterlesen


Eichhörnchenfalle: Die Gefahr auf dem Friedhof

Wer mag sie nicht, die roten Fellknäule mit dem buschigen Schwanz, die im Herbst ihre Futtervorräte verstecken. Doch das Trinken ist für Eichhörnchen natürlich genauso wichtig und leider nicht ohne Risiko. Jegliche Art von Wasserbecken, Regentonne oder Pool kann für die Tiere schnell zur Todesfalle werden. Nicht nur in Privatgärten, sondern auch auf Friedhöfen. Durstige Eichhörnchen, Vögel und andere Kleintiere springen häufig unbedarft an die Wasserquelle und rutschen beim Trinken am Rand ab. Sie können sich an der glatten Wand nicht hochziehen und kämpfen in dem Becken um ihr Leben – ohne Aussicht auf Rettung. Zur Jungtierzeit spitzt sich das Problem weiter zu: Wenn Muttertiere ertrinken, stirbt sogar der ganze Wurf mit ihnen. Weiterlesen können sie in unsrem Mitgliedsmagazin "Das Recht der Tiere" Nr. 01/17, Zeitschrift "Friedhofskultur" und hier.