Die Berliner Gnadenbrottiere

Die Berliner Geschäftsstelle des „Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.“ (bmt e.V.) betreibt zwar kein eigenes Tierheim, hilft jedoch bei in Not geratenen Tieren oder schlechter Haltung.
Auf dem Hof im niedersächsischen Thunpadel genießen insgesamt 15 Gnadenbrottiere des bmt e.V. ihr Leben. Der Hof wurde 1801 erbaut, 1971 von der Familie Lange gekauft und in den nächsten zehn Jahren weiter ausgebaut. Das erste Gnadenbrottier des bmt e.V kam 1982. Die beiden ersten Berliner Patentiere kamen 1996 und seitdem finanziert der bmt e.V. die Berlin die Kosten für zwei Ponys (Stoppelchen ist im November 2020 leider verstorben) – sie gehören also praktisch zur Berliner bmt-Familie. Im Jahr 2011 kamen Mary und Basti als weitere Berliner Gandenbrottiere hinzu. Auf dem Hof im niedersächsischen Wendland können sie sich am Rest ihres Lebens freuen.
Hier bekommen Sie weitere Infos, auch bzgl. der Möglichkeit einer Patenschaft für Schneewittchen und Mary und Basti.


Für ein Wildtierverbot in Zirkussen

In Berlin gibt es mehrere Bezirke, in denen das zuständige Bezirksparlament ein Auftrittsverbote für Zirkusse mit Wildtieren beschlossen hat.

 

Der bmt e.V. Berlin hatte diesbzgl. im Herbst 2016 mehrere Fraktionen in den Bezirksparlamenten angeschrieben.

Ein entsprechendes Verbot auf Landesebene läßt noch auf sich warten, da der Bund erst handeln muß.

Jedoch ist es mit der Begründung der Gefahrenabwehr mögliche Auftritte zu reglementieren.
Das Land und die Bezirke müssen die landeseigenen und bezirkseigenen Flächen umwidmen, so daß kein Zirkus mehr auftreten kann.
Der bmt e.V. Berlin demonstriert mit anderen Tierschutzfreunden daher immer wieder bei Auftritten von Zirkussen.


Für ein Pferdekutschenverbot in Berlin

Berlin hat überarbeitete Pferdekutschleitlinien

 

Die überarbeiteten Pferdekutschenleilinien beinhalten gute Neuerungen, die das Leid der Pferde verringern, aber „das Ende der Pferdekutschen in Berlin bleibt das Ziel des Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. Geschäftsstelle Berlin“, so formuliert es Rolf Kohnen (Leiter der Berliner Geschäftsstelle des bmt). Weiterhin führt er aus: „Pferde sind Fluchttiere, die als Kutschpferde in der Stadt nichts zu suchen haben.“

 

Die überarbeiteten Berliner Pferdekutschenleitlinien gelten ab dem 13.05.19.

 

Folgende Neuerungen wurden u.a. erlassen:
- In Zukunft muss pro Kutsche stets ein/e pferdeerfahrene/r Beifahrer/in mitfahren. (Bisher genügte ein/e Fahrer/in.)

 

- Die max. Einsatzzeit eines Kutschpferdes beträgt neun Stunden. Diese neun Stunden beginnen mit dem Anspannen am Heimatort und enden mit dem Abspannen am Heimatort.
- Pausen, wie sie die Pferdekutschenbetreiber z. B. bisher am Brandenburger Tor gemacht haben, sind nicht mehr zulässig. (Bisher waren die Pausen dort eigentlich auch nicht zulässig, da dort ein eingeschränktes Halteverbot besteht. D. h., die Pferdekutschen dürfen dort nur max. drei Minuten Be- und Entladen. Jedoch haben die Ordnungskräfte bisher sehr wenig gegen längere Standzeiten unternommen. Nun sehen die Leitlinien vor: „Die Pausen sind unter einem überdachten Stand- oder Schattenplatz mit naturbelassenem, nicht befestigtem Boden und Anbindemöglichkeiten zu gewähren, dessen genaue Lage der zuständigen Behörde mitzuteilen ist.“)

 

- Von April bis September dürfen die Pferde bis max. 21.00 Uhr eingesetzt werden, von Oktober bis März bis max. 19.00 Uhr. (Bisher warteten die Pferdekutschenbetreiber gerade in den sehr späten Abendstunden der Sommermonate noch auf Kundschaft. Selbst in den Winterabendstunden waren die Pferdekutschen noch auf den Straßen, z. B. beim Festival of Lights.)

 

- Ab einer Lufttemperatur von 30 Grad muss der Betrieb sofort eingestellt werden.

 

- Den Pferden müssen außerhalb der Einsatzzeit täglich mindestens zwei Stunden selbstbestimmter Freilauf auf genügend großen Koppeln oder Paddocks mit natürlichem Boden gewährt werden. (Wie dies von Seiten der Pferdekutschenbetreiber realisiert werden wird, bleibt fraglich. Ebenso ist die Überwachung dieser Bestimmung eine Herausforderung für das Ordnungsamt.)

 

- Bei mehrfachen Verstößen gegen die Leilinien kann den Pferdekutschenbetreibern auch die Erlaubnis entzogen werden.

 

Die Einhaltung der Leitlinien muss zukünftig konsequent von den zuständigen Stellen kontrolliert werden! In der Vergangenheit wurden Ordnungswidrigkeiten der Pferdekutschenbetreiber bedauerlicherweise selten dokumentiert und abgestellt.

 

Die neuen Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe sind hier nachlesbar.

 

 

 

 

Gemeinsam mit der Initiatorin (Julia Maier) der online-Petition für eine "Pferdekutschenverbot in Berln" kämpft der bmt e.V. für ein entsprechendes Verbot. Inzwischen hat der zuständige Senator im Juli 2017 die Unterstützungsunterschriften der Petition angenommen (mehr als 100.000), aber das generelle Pferdekutschenverbot läßt auf sich warten. Mit einem ersten Schritt hatte der Bezirk Mitte den Pariser Platz am Brandenburger Tor für Pferdekutschen gesperrt. Ein Berliner Gericht hat dies jedoch rückgängig gemacht.

 

 

 

 

Eine Anfrage des Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. Berlin bei der zuständigen Polizeistelle und eine Anfrage des tierschutzpolitischen Sprechers der Bündnisgrünen im Berliner Ageordnetenhauses an den Senat brachte es ans Tageslicht.
Die Pferdekutschenbetreiber dürfen am Brandenburger Tor nur "be- und entladen", da dort ein eingeschränktes Halteverbot gilt.
Doch die Pferdekutschenbetreiber interessiert dies seit Jahren nicht - sie stehen dort und warten problemlos auf neue "Kunden". Leider interessiert dies auch nicht die zuständigen Behörden, denn ansonsten gäbe es die Pferdekutschen dort nicht mehr, da es ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung ist. ... weiterlesen


Eichhörnchenfalle: Die Gefahr auf dem Friedhof

Wer mag sie nicht, die roten Fellknäule mit dem buschigen Schwanz, die im Herbst ihre Futtervorräte verstecken. Doch das Trinken ist für Eichhörnchen natürlich genauso wichtig und leider nicht ohne Risiko. Jegliche Art von Wasserbecken, Regentonne oder Pool kann für die Tiere schnell zur Todesfalle werden. Nicht nur in Privatgärten, sondern auch auf Friedhöfen. Durstige Eichhörnchen, Vögel und andere Kleintiere springen häufig unbedarft an die Wasserquelle und rutschen beim Trinken am Rand ab. Sie können sich an der glatten Wand nicht hochziehen und kämpfen in dem Becken um ihr Leben – ohne Aussicht auf Rettung. Zur Jungtierzeit spitzt sich das Problem weiter zu: Wenn Muttertiere ertrinken, stirbt sogar der ganze Wurf mit ihnen. Weiterlesen können sie in unsrem Mitgliedsmagazin "Das Recht der Tiere" Nr. 01/17, Zeitschrift "Friedhofskultur" und hier.