Berlin erwägt rechtliche Maßnahmen gegen tierschutzwidrige Schweinehaltung - bmt e.V. unterstützt Berliner Verbraucherschutzsenator

Der Bund gegen Missbrauch der Tiere, aber auch andere Tier- und Verbraucherschutzverbände beklagen schon lange, dass die Vorschriften zur konventionellen Schweinehaltung in Deutschland nicht mit den zentralen Anforderungen des Tierschutzgesetzes und erst recht nicht mit der Staatszielbestimmung des Tierschutzes im Grundgesetz vereinbar sind. Dies bestätigt auch ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten von Greenpeace.

Die Bundesregierung hat grundlegende Änderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung bislang aber beharrlich abgelehnt. Stattdessen setzt das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium auf eine „Tierwohlinitiative“, die weder große Verbesserungen für die Tiere beinhaltet, noch für die Tierhalter verbindlich wäre.

Doch der Druck auf die Bundesregierung die Haltungsanforderungen von Schweinen, aber auch den anderen Nutztieren, nun endlich gesetzeskonform und damit substanziell zu ändern, sind in den letzten Jahren enorm gewachsen. Im Jahr 2015 hat der Wissenschaftliche Beirat für Agrarfragen der Bundesregierung in einem ausführlichen Bericht er Bundesregierung einen großen Änderungskatalog eingereicht, da man erkannt hat, dass die Akzeptanz in der Gesellschaft bezüglich der konventionellen Tierhaltungen enorm schwindet. Massentierhaltung hat in Deutschland keine Zukunft.

Mittlerweile räumt fast jedes zweite Bundesland bestimmten Tierschutzverbänden ein Verbandsklagerecht ein, mit dessen Hilfe bereits ein endgültiges Aus der tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung von Schweinen eingeleitet wurde. Das alte System der Schweinehaltung bröckelt.

Mit einer Normenkontrollklage könnte die Nutztierhaltungsverordnung im Bereich Schweine nun endgültig zu Fall gebracht werden.

Der Berliner Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt beabsichtigt nun das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Normenkontrollklage einzuschalten, die die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung prüfen soll.

Dem Vorschlag des Verbrauchschutzsenates muss nun noch der Berliner Senat zustimmen. Der bmt e.V. wird deshalb an die Koalitionspartner SPD und Linke appellieren, diesen für den Tierschutz entscheidenden Vorschlag zuzustimmen. Dies könnte ein Meilenstein für den Tierschutz sein.