Die Berliner Ordnungsbehörden ermöglichen tagtäglich Tierleid direkt vor dem Brandenburger Tor.
Der rot-rot-grüne Senat verfehlt damit sein in der Koalitionsvereinbarung selbstgestecktes Ziel der pferdekutschenfreien Innenstadt.
Eine Kontrolle der Maßnahmen aus der seit Mai 2019 geltenden Pferdekutschenleitlinie findet praktisch nicht statt.
Mehrere Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen wenden sich nun auf unsere Initiative in einem offenen Brief an die zuständigen Behörden und fordern die eindeutige Klärung der
Zuständigkeit zur Umsetzung der Berliner Pferdekutschenleitlinie und der Straßenverkehrs-Ordnung.
"Offener Brief zur Umsetzung der Pferdekutschenleitlinie und zur Zuständigkeit der Behörden bei Verstößen
an die/den
- Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Dr. Dirk Behrendt
- Senator für Inneres und Sport Andreas Geisel
- Beziksbürgermeister Stephan von Dassel (zuständig für den Bereich des Ordnungsamtes Berlin-Mitte)
- Leiter des Ordnungsamtes Mitte von Berlin Herrn Kummert
- Amtierende Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik
- Leiter der Polizeidirektion 5 (City) Jörg Wuttig
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem landeseigenen Internetportal berlin.de lässt sich der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, wie folgt zitieren:
„Kutschfahrten in einer Millionenmetropole bedeuten enormen Stress für die Pferde. Im Sinne des Tierschutzes ist es daher erforderlich, klare Vorgaben im Sinne des Tierwohls zu machen.“
Das Zitat bezieht sich auf die seit Mai 2019 gültigen Pferdekutschenleitlinien. Diese bedeuten an sich bereits eine Abkehr von der in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Verbannung aller
Pferdekutschen aus der Berliner Innenstadt. Nachdem dem rot-rot-grünen Senat klar geworden war, dass dieses Ziel nicht umgesetzt werden kann, sollte durch die Pferdekutschenleitlinien zumindest
der Versuch unternommen werden, die Situation der Tiere zu verbessern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. An der Realität gemessen ist jedoch auch dieser Versuch als
gescheitert anzusehen:
Monat um Monat, Woche um Woche, Stunde um Stunde stehen Pferdekutschen auf dem Pariser Platz und die Kutscher*innen warten dort auf Kundschaft. Auf dem Pariser Platz besteht für die
Pferdekutschen allerdings ein eingeschränktes Halteverbot. Dieses gestattet eine maximal drei minütige An- und Abfahrt bzw. Be- und Entladung. Tierschützer*innen stellen so gut wie täglich
Verstöße gegen diese Regelung fest. Zudem sitzt auf dem Kutschbock nach wie vor nur eine Person pro Kutsche, obwohl eine Begleitperson laut Pferdekutschenleitlinien zwingend vorgeschrieben ist.
..."